Seit vielen Jahren erleben unsere Gäste bei unseren Packrafting Erlebnistagen Nahe sowie unseren Events für Privat- und Firmen-Gruppen die Faszination von Packrafting und Outdoor-Sport.

Daher ist für uns schon immer wichtig: Welcher Wassersport ist bei Bad Münster am Stein-Ebernburg erlaubt und was sollte man hier besser bleiben lassen?

Auf dieser Seite stellen wir Informationen rund um die Befahrung zur Verfügung.
 
Die Nahe ist ein beliebtes Naherholungsgebiet und naturverträglicher, muskelbetriebener Wassersport ist grundsätzlich erlaubt. Bestimmte Bereiche bei Bad Münster am Stein-Ebernburg sind allerdings auch ein Erholungsgebiet für die Tierwelt und hier gilt es, von April bis Oktober, ein paar Dinge zu beachten.
 

Die Regelungen beziehen sich auf das Naturschutzgebiet Gans und Rheingrafenstein, das sich gegenüber Bad Münster am Stein-Ebernburg und Bad Kreuznach befindet. An den Naheufern macht kein Schild auf die geltenden Naturschutzregelungen aufmerksam, weswegen es häufiger zu unbeabsichtigtem Fehlverhalten kommt.
 
Auf dem Streckenabschnitt gibt es zwei Wehre, die im Zeitraum 1. April - 31. Oktober nicht betreten werden dürfen. Das Betretungsverbot, das für die Nahewehre sowie das Ufer flussrechts bis zu einer Länge von 100 m unterhalb der Wehre, einschließlich der Inseln gilt, gibt es aus gutem Grund, denn hier lebt und jagt u.a. die streng geschützte Würfelnatter. Die, für den Menschen völlig ungefährliche, unter Wasser jagende Schlangenart liebt es warm und kommt in Deutschland nur noch in den Flusstälern von Lahn, Mosel und Nahe vor.

Mehr Infos dazu gibt es hier: https://lfu.rlp.de/de/naturschutz/artenschutz-und-projekte/artenschutzprojekte/kriechtiere/wuerfelnatter/

Land Water Adventures Naturschutz Nahe

Auf der Karten-Abbildung sind die Naturschutzgebiete Rotenfels sowie Gans und Rheingrafenstein rot eingefärbt. Die Stellen, an denen sich die Wehre befinden, sind mit schwarzen Kreisen markiert. Quelle: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php?zoombounds=416648.86%2C5516971.13%2C418324.67%2C5520397.09&qlayer=naturschutzgebiete&qfield=gebietsnummer&qid=NSG-7133-056&qidtyp=text&qnum=1&layers=naturschutzgebiete

"Für Paddler gelten doch keine Begehungsverbote!"  Jein, das kommt ganz auf Jahreszeit und Pegel an!
 
Für die Befahrung ist ausschlaggebend, ob der Pegel ausreicht, die Wehre ohne Grundberührung zu passieren. Wer die Wehre zügig und ohne Grundberührung passiert, stellt für die Natur kaum eine Störung dar und die Befahrung ist erlaubt. Macht ein zu niedriger Pegel ein Austeigen oder Umtragen im Zeitraum 1. April - 31. Oktober notwendig, dann greift das Betretungsverbot. Und damit ist die Befahrung der Nahe ab dem ersten Wehr beim Campingplatz Nahe-Alsenz-Eck bis 100 m unterhalb des zweiten Wehres nicht mehr gemäß den geltenden Naturschutzregelungen möglich.
 
Ein Pegel, der einen guten Richtwert bietet, ist der Pegel bei Bad Kreuznach. Liegt dieser über 275cm sind beide Wehre, unseren Erfahrungswerten nach, fahrbar. Unterhalb von 275cm ist eine Grundberührung aus unserer Sicht unvermeidbar und damit gehen wir in diesem Fall vom Betretungsverbot aus. Wir befahren die Wehre aus diesem Grund unterhalb eines Pegel von 275cm nicht mehr und enden unsere Fahrten am Campingplatz Nahe-Alsenz-Eck.
 
Hier geht es zum Pegel Bad Kreuznach: https://www.hochwasser.rlp.de/flussgebiet/nahe/bad-kreuznach

Im Bereich des Naturschutzgebiets Gans und Rheingrafenstein, auf der obigen Abbildung rot markiert, gilt für den Zeitraum 1. April-31. Oktober zudem ein Badeverbot.

Über diesen Link ist der vollständigen Gesetzestext einsehbar:
https://www.bad-kreuznach.de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/ortsrecht/1-21-naturschutzgebiet-gans-und-rheingrafenstein.pdf?cid=wq

Laut dem Deutschen Kanuverband (DKV, https://www.kanu.de/FREIZEITSPORT/Infothek-fuer-Paddler/Tourenplanung-75519.html#befahrungsregelungen, Suche nach exaktem Flussname "Nahe") gilt außerdem flussaufwärts von Bad Münster am Stein-Ebernburg, zwischen Boos und Niederhausen, für den Zeitraum 1. April - 31. Oktober ein allgemeines Befahrungsverbot. Ausgenommen davon sind laut DVK Kanuwanderfahrten von eingetragenen Vereinen.

Insbesondere im Frühjahr und Frühsommer, während der Brutzeit und Aufzucht der Jungtiere von Schwänen und Enten, sollten WassersportlerInnen darauf achten, keine unnötige Beunruhigung für die Tiere darzustellen. Jungtiere können bei einer Störung abdriften und von den Elterntieren getrennt werden. Ausreichend Abstand halten, ruhige Bewegungen und wenig Lärm zu verursachen ist die einfachste Art, zum Schutz der Tiere beizutragen.

Wir von Land Water Adventures möchten dazu beitragen das landschaftlich einmalige Gebiet zu erhalten und gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, dass es von Menschen wahrgenommen wird. Auf unseren Tageskursen und auf unseren großen Touren halten wir uns an die Befahrungsregeln und soweit möglich an die Leave no traces ethics unserer allgemeinen Naturschutz-Philosophie.

Ansprechpartner

Für Anfragen rund um den Naturschutz ist der Ansprechpartner bei LWA Sebastian. Er führt damit die Aufgaben unserer ehemaligen Mitarbeiterin Susanne weiter, die das LWA Naturschutzkonzept sowohl international als auch für die Nahe entworfen und gepflegt hat.

Da Susanne selbst von Albanien bis Norwegen als Guide mit unseren Gästen unterwegs war, hat sie das LWA-Naturschutzkonzept ganz praktisch mit ihrem Unterwegssein in der Natur verbunden und in ihrer festen Überzeugung konzipiert, dass Wildnis erleben und Wildnis erhalten grundsätzlich vereinbar sind.

Anfragen zum Thema Naturschutz bitten wir über unsere Kontakt-Seite an uns zur richten